Steuerberatung für Freiberufler
Einzelkämpfer ohne Zeit
Wir kümmern uns gerne um Ihre steuerlichen Pflichten, um Sie zeitlich zu entlasten. Wir unterstützen Sie aktiv mit unserem stets aktuellen Fachwissen mit dem Ziel einer optimalen steuerrechtlichen Gestaltung.
Wir halten Ihnen den Rücken frei
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio für Freiberufler und Freelancer!
Unsere Leistungen als Steuerberater für Freiberufler und Freelancer
- jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter Berücksichtigung der optimalen Abschreibungen im Anlagevermögen.
- Erstellung von Mehrjahresvergleichen für die Planung Ihrer künftigen Entwicklung Ihrer Tätigkeit sowie die
- Hochrechnung Ihres voraussichtlichen Jahresergebnisses und der Vorausberechnung Ihrer Steuerschuld.
- monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und die
- laufende Buchführung.
- Umsatzsteuerjahreserklärung einschließlich des
- Abgleichs Ihrer Vorauszahlungen mit dem Finanzamt und
- Prüfung der entsprechenden Bescheide sowie ggf. Einlegung eines Einspruchs.
- Einkommensteuererklärung und/oder die
- Erklärung zur gesonderten Feststellung Ihrer Besteuerungsgrundlagen.
Selbstverständlich können Sie uns auch die Prüfung Ihrer Steuerbescheide und ggf. die Einlegung von Rechtsbehelfen übertragen.
Die Erstellung Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung versteht sich dabei einschließlich…
- aller laufenden Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger inklusive der Jahresmeldungen,
- Abrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter,
- Führung der Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter und
- monatliche Bereitstellung der Lohnauswertungen.
Wir unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Lohnkosten oder der Erweiterung bzw. Umstrukturierung Ihres Mitarbeiterstamms mit wertvollen Entscheidungshilfen wie…
- Lohnvorwegberechnungen,
- Alternativberechnungen,
- Kostenvarianten sowie dem
- Vergleich von Vergütungsalternativen bei Neueinstellungen.
Sie können Sie uns mit der Erstellung weiterer Anträge und Bescheinigungen beauftragen, wie beispielsweise…
- Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft,
- Sofortmeldungen neuer Arbeitnehmer,
- Verdienstbescheinigungen für die Agentur für Arbeit,
- Erstattungsanträge bei Krankheit uvm.
- wann bzw. ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind,
- welche Vor- und Nachteile es hat, Kleinunternehmer zu sein und
- wie Sie steuerlich am günstigsten mit Ihrem Arbeitszimmer verfahren.
- erhalten für Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt,
- prüfen und leiten diese an Sie weiter und
- empfehlen Ihnen zeitnah die notwendigen Schritte.