Steuerberatung für Freiberufler

Einzelkämpfer ohne Zeit

Freiberufler und Freelancer sind häufig Einzelkämpfer. Neben der eigentlichen Arbeit bleibt oft wenig Zeit, sich umfassend steuerlichen Angelegenheiten zu widmen. Darüber hinaus unterliegt die Steuergesetzgebung ständigen Veränderungen.

Wir kümmern uns gerne um Ihre steuerlichen Pflichten, um Sie zeitlich zu entlasten. Wir unterstützen Sie aktiv mit unserem stets aktuellen Fachwissen mit dem Ziel einer optimalen steuerrechtlichen Gestaltung.

Steuerberatung Arzt Heilpraktiker Physiotherapeut Freiberufler

Wir halten Ihnen den Rücken frei

Steuerberatung Architekt Ingenieur Freelancer
Freiberufler aus ganz unterschiedlichen Branchen wie z.B. Rechtsanwälte und Architekten, Ingenieure und Ärzte, Webdesigner, Heilpraktiker und viele andere arbeiten bereits erfolgreich mit uns zusammen.  Sie vertrauen auf unsere professionelle und seriöse Beratung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio für Freiberufler und Freelancer!

Unsere Leistungen als Steuerberater für Freiberufler und Freelancer

Als Freiberufler sind Sie u.a. verpflichtet, Ihren steuerlichen Aufzeichnungspflichten nachzukommen. In Absprache mit Ihnen erstellen wir auf der Grundlage Ihrer Aufzeichnungen und Belege Ihre…
  • jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter Berücksichtigung der optimalen Abschreibungen im Anlagevermögen.
Dazu gehört selbstverständlich auch die…
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen für die Planung Ihrer künftigen Entwicklung Ihrer Tätigkeit sowie die
  • Hochrechnung Ihres voraussichtlichen Jahresergebnisses und der Vorausberechnung Ihrer Steuerschuld.
Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten, bereits geleistete Vorsteuern vom Finanzamt zurückzuerhalten, und stellen für Sie sicher, dass Zahlungs- und Abgabetermine eingehalten werden. Dazu fertigen wir auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Belege Ihre…
  • monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und die
  • laufende Buchführung.
Zudem erstellen wir gerne Ihre…
  • Umsatzsteuerjahreserklärung einschließlich des
  • Abgleichs Ihrer Vorauszahlungen mit dem Finanzamt und
  • Prüfung der entsprechenden Bescheide sowie ggf. Einlegung eines Einspruchs.
Für den Fall, das Sie über einen längeren Zeitraum die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen versäumt haben, holen wir diese gerne für Sie nach und prüfen, ob Sie ggf. Geld zurückerhalten.
Auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen erstellen wir für Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetze und etwaiger Neuregelungen Ihre „steueroptimierte“…
  • Einkommensteuererklärung und/oder die
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung Ihrer Besteuerungsgrundlagen.
Sofern Ihre aktuelle betriebswirtschaftliche Entwicklung von jener der Vorjahre abweicht, prüfen wir, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen notwendig ist und stellen nach Absprache mit Ihnen die entsprechenden Anpassungsanträge.

Selbstverständlich können Sie uns auch die Prüfung Ihrer Steuerbescheide und ggf. die Einlegung von Rechtsbehelfen übertragen.

Wir stellen für Sie sicher, dass die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter korrekt und pünktlich vorgenommen und Meldetermine beim Finanzamt und den Krankenkassen eingehalten werden.

Die Erstellung Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung versteht sich dabei einschließlich…

  • aller laufenden Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger inklusive der Jahresmeldungen,
  • Abrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter,
  • Führung der Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter und
  • monatliche Bereitstellung der Lohnauswertungen.

Wir unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Lohnkosten oder der Erweiterung bzw. Umstrukturierung Ihres Mitarbeiterstamms mit wertvollen Entscheidungshilfen wie…

  • Lohnvorwegberechnungen,
  • Alternativberechnungen,
  • Kostenvarianten sowie dem
  • Vergleich von Vergütungsalternativen bei Neueinstellungen.

Sie können Sie uns mit der Erstellung weiterer Anträge und Bescheinigungen beauftragen, wie beispielsweise…

  • Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft,
  • Sofortmeldungen neuer Arbeitnehmer,
  • Verdienstbescheinigungen für die Agentur für Arbeit,
  • Erstattungsanträge bei Krankheit uvm.
Sie möchten wissen, welche steuerrechtlichen Konsequenzen Ihre unternehmerischen Pläne mit sich bringen? Sie haben Einzelfragen zu steuerrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Themen? Gerne beraten wir Sie individuell nach Bedarf, z. B.
  • wann bzw. ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind,
  • welche Vor- und Nachteile es hat, Kleinunternehmer zu sein und
  • wie Sie steuerlich am günstigsten mit Ihrem Arbeitszimmer verfahren.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne jegliche Kommunikation mit dem Finanzamt. Dafür müssen Sie uns lediglich eine entsprechende Vertretungs- und Empfangsvollmacht geben und wir…
  • erhalten für Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt,
  • prüfen und leiten diese an Sie weiter und
  • empfehlen Ihnen zeitnah die notwendigen Schritte.